Rechtsprechung
   BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,610
BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76 (https://dejure.org/1977,610)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1977 - 3 AZR 732/76 (https://dejure.org/1977,610)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1977 - 3 AZR 732/76 (https://dejure.org/1977,610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung der Versorgungsanwartschaften der noch aktiven Belegschaft - Erforderlichkeit - Mildester Eingriff - Wirtschaftliche Notlage - Liquiditätsschwierigkeiten - Betriebsvereinbarung - Pflicht zur ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 379
  • NJW 1978, 1069
  • VersR 1979, 65
  • BB 1978, 450
  • DB 1978, 545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.05.1977 - 3 AZR 371/76

    Widerruf von Versorgungszusagen - Wirtschaftliche Schwierigkeiten -

    Auszug aus BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76
    Liegen die Voraussetzungen vor, die nach der Recht sprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt: Urteil vom 18. Mai 1977 - 5 AZR 371/76 - [demnächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) den Wider ruf von Versorgungszusagen rechtfertigen, so können sich die erforderlichen Kürzungsmaßaahmen auch auf die Versorgungsanwartschaften der noch aktiven Belegschaft erstrecken.

    Die wirtschaftliche Notlage der Beklagten hat den Senat schon in seinem Urteil vom 18. Mai 1977 (3 AZR 371/76 - [demnächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]) beschäftigt, und zwar aus Anlaß der Kürzung von Pensionen.

    Der Senat hat es deshalb gebilligt, daß sogar den Pensionären Opfer zugemutet wurden (Urteil vom 18. Mai 1977. - 3 AZR 371/76 [ demnächst] AP Nr. 175 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Soweit das Land'esarbeitsgericht alle Widerrufe schon deshalb für unberechtigt hält, weil sie allein nicht aus reichen, die Finanzierungslücke der Beklagten zu schließen, hat der Senat dazu im Urteil vom 18. Mai 1977 (aaO, unter II 2 der Gründe)aus.geführt, daß diese Annahme rechtlich nicht haltbar ist; darauf kann hier verwiesen werden.

    Die Beklagte darf nämlich grundsätzlich nur den mildesten Eingriff wählen, der zur Rettung des Unternehmens unerläßlich ist (BAG AP Nr. 157 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt [zu III 1 der Gründe]; Urteil vom 18. Mai 1977 - 3 AZR 371/76 - C demnächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt [unter III 1 und 2 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Auch das Urteil des Senats vom 18. Mai 1977 (3 AZR 371/76 - [ demnächst] AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) sagt zu dieser Frage nichts.

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat schon in seinem Beschluß vom 16. März 1956 (BAG 3»1 Cl2] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952 [ zu I 6 der Gründe]) ausgesprochen, daß die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Kür zungsmaßnahme unter Umständen als Indiz für deren Erforderlichkeit gewertet werden könne.
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76
    Betriegsvereinbarungen können im Rahmen der Billigkeit generelle betriebliche Ruhegeldregelungen ändern, und zwar auch zuungunsten der noch aktiven Arbeitnehmer, die über eine Versorgungsanwartschaft verfügen (BAG 22, 252 [258 ff.] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [unter B der Gründe]; vgl. auch BAG 23, 257 [ 27o f.] AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG 1952 [zu III der Gründe]).
  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

    Auszug aus BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76
    Betriegsvereinbarungen können im Rahmen der Billigkeit generelle betriebliche Ruhegeldregelungen ändern, und zwar auch zuungunsten der noch aktiven Arbeitnehmer, die über eine Versorgungsanwartschaft verfügen (BAG 22, 252 [258 ff.] = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [unter B der Gründe]; vgl. auch BAG 23, 257 [ 27o f.] AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG 1952 [zu III der Gründe]).
  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung -

    Denn selbst eine Notlage des Arbeitgebers rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, den Widerruf einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nur dann, wenn vorher der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein "eingeschaltet" worden ist (vgl. BAGE 29, 379 (391); 68, 272 (275)).

    Seine Beteiligung soll es ihm ermöglichen zu prüfen, ob und inwieweit er nach dem Widerruf einer Versorgungsanwartschaft wegen wirtschaftlicher Notlage einstehen muß oder doch darf (vgl. BAGE 29, 379 (391)).

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

    In dem Urteil vom 24. November 1977 (BAGE 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt) grenzt der Senat kollektive von individuellen Versorgungszusagen ab.
  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Ergänzend hat der Senat darauf hingewiesen, daß der Arbeitnehmer im Zeitablauf einen eigentumsähnlich geschützten Vermögenswert erwirbt, in den grundsätzlich nicht eingegriffen werden darf (statt aller: BAGE 29, 379, 387 f. = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 b der Gründe; zuletzt Urteil vom 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

    Land- und Berufungsgericht haben dem Kläger den von der Beklagten monatlich einbehaltenen Teil seiner Rente zuerkannt, ohne zu prüfen, ob die Beklagte aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage berechtigt war, die Versorgungsleistungen zu kürzen; sie sind insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069, 1072; v. 6. Dezember 1979, ZIP 1980, 463, 465; v. 26. Juni 1980, ZIP 1980, 1016, 1017; v. 14. August 1980, ZIP 1981, 424, 426; v. 11. September 1980, WM 1981, 750, 751) gefolgt, das dem Arbeitgeber erst dann die Kürzung gestattet, wenn der PSV ihr entweder zugestimmt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) oder der Arbeitgeber durch ein Urteil gegen ihn rechtskräftig feststellen lassen hat, daß die Kürzung zulässig ist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG).

    Hierin läge eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats, daß nämlich eine zeitweise Kürzung der Versorgungsbezüge rechtens ist, wenn der Bestand des Unternehmens gefährdet wäre und der Widerruf zu dessen Gesundung unerläßlich erscheint (Sen. Urt. v. 8. Dezember 1960 aaO, v. 19. Oktober 1978 aaO; BAG Urt. v. 10. Dezember 1971 aaO; v. 16. März 1972, WM 1972, 1436; v. 8. Juli 1972, WM 1973, 501; v. 18. Mai 1977, WM 1977, 1287; v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069).

  • OLG Hamm, 23.04.1981 - 4 UF 125/80
    Unerheblich ist es, (1) ob die betrieblichen Pensionsordnung für besondere Fälle eine Kürzung oder Nichtgewährung des Ruhegeldes vorsieht, (2) daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1978, 1069) eine spätere Kürzung unverfallbarer Anwartschaften nicht völlig ausgeschlossen ist.

    Bei einer zukünftigen wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers könnte eine Kürzung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaften nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1978, 1069) nur unter ganz eng gezogenen Ausnahmevoraussetzungen in Betracht kommen, wobei zum einen nur der mildeste Eingriff zulässig wäre, der zu der Rettung des Unternehmens unerläßlich erscheint, zum anderen müßte der Arbeitgeber aber auch vor einer Kürzung unverfallbarer Anwartschaften wegen Liquiditätsschwierigkeiten zunächst den Pensions-Sicherungs-Verein einschalten.

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89

    Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung -

    In dem Urteil vom 24. November 1977 (BAGE 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt) grenzt der Senat kollektive von individuellen Versorgungszusagen ab.
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer

    Die Versorgungsschuldnerin hat nicht behauptet, daß ihre Kürzungsmaßnahme Teil eines Sanierungsplans gewesen sei, der den formalen Anforderungen der Rechtsprechung genügt hätte (vgl. BAG 24, 63, 71 f. = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 4 der Gründe; BAG 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 560/89

    Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung -

    In dem Urteil vom 24. November 1977 (BAGE 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt) grenzt der Senat kollektive von individuellen Versorgungszusagen ab.
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 456/78

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaften - Betriebsvereinbarungen - Kürzungen ohne

    3. Etwas a n d e re s a l s d as eben G esagte g i l t , wenn d ie V oraus se tz u n g e n v o r lie g e n , u n te r denen i n V erso rg u n g szu sag en wegen b e s o n d e re r G ründe, in sb e so n d e re wegen w i r t s c h a f t l i c h e r N o tlag e d es U nternehm ens, e i n g e g r if f e n w erden kann (BAG, U r t e i l vom 24. November 1977 - 3 AZR 732/76 - AP N r. 177 zu § 242 BGB R u h eg eh alt [zu I I und I I I d e r G ründe]; d ie E n tsch eid u n g i s t zu r V e rö ffe n tlic h u n g i n d e r A m tlichen Sammlung d es G e ric h ts b e stim m t).
  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 (4) Sa 393/98

    Widerruf eines Versorgungversprechens wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 Sa 194/98

    GeSchäftsgrundlage, Aufhebungsvertrag, Widerruf, wirtschaftliche Notlage,

  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

  • BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78

    Widerruf - Versorgunszusage - Wirtschaftliche Notlage - Sanierung - Versorgung -

  • LAG Hamm, 26.03.1985 - 6 Sa 1408/83

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Betriebsrente; Widerruf von Versorgungszusagen

  • LAG Hamburg, 12.06.2001 - 3 Sa 14/00

    Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer vom Arbeitgeber

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 15/86

    Insolvenzschutz nach ablösender Betriebsvereinbarung - Insolvenzschutz auf der

  • OLG Hamm, 03.04.1981 - 4 UF 125/80

    Anwartschaft auf eine Leistung aus einer betrieblichen Altersversorgung im

  • LAG Hessen, 07.07.1978 - 8 Sa 222/78
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht